Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Dentiwerk (Mst.in Carmen Höpping)

Alle Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks Österreichs ausgeführt. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, wird mit der Arbeitserteilung diese AGBs auf beiden Seiten akzeptiert.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt.

Haftung

Der Auftraggeber hat alle Arbeiten sofort nach Empfang per Post oder Lieferung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich dem Labor, der Meisterin, zu melden.
Sollten Passungenauigkeiten als Mangel angeführt sein, sind die Herstellungsmodelle als auch neue Modelle zur Verfügung zu stellen.

Arbeitsgrundlage

Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Qualität von eingeschickten Modellen und Abformungen.

Alle Fotos, Skizzen, Preislisten, Dokumentationen und andere technische Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragsnehmers. Jede Verwendung oder Weitergabe, Vervielfältigung als auch Veröffentlichung bedarf einer Einwilligung der Meisterin.

Versand - Lieferung

Der Versand als auch die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Preise

Zahntechnische Leistungen sind in Österreich unecht Umsatzsteuerbefreit. (§ 6 Abs.1 Z.20 UstG 1994). Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu dem am Tag der Lieferung aktuellen Preisen. Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Datum der Ausstellung, sind jedoch unverbindlich, ungebunden und können Änderungen zum späteren Zeitpunkt aufweisen. Eventuelle Materialangaben sind Schätzungen und werden auf den Tag genau berechnet (z.B. Goldpreise).

Lieferzeit

Die Liefertermine betragen bis zu 6 Einheiten pro Patient 8 Werktage. Über 6 Einheiten pro Patienten beträgt die Lieferzeit 15 Werktagen. Sollte ein schnellerer, früherer Termin erwünscht sein, bitte um Rücksprache mit der Meisterin, eventuell ist eine Expressgebühr zu entrichten. Bei Kombinationsarbeiten – Geschiebearbeiten erfolgt die Lieferung nach Rücksprache für genaue Liefertermine. Eine Verbindlichkeit aus den von mir gemachten Angaben besteht jedoch nicht. Lieferbedingungen, die bei mir oder meinen Lieferanten ohne Verschulden eintreten (z.B. höhere Gewalt), entbinden mich von der Lieferzusage. Sollte aus irgendwelchen Gründen zu Lieferverzögerungen kommen, wird der Arbeitgeber umgehend informiert.

*1 Einheit = 1 Krone/Zahn, * Werktag = Montag – Freitag

Zahlung

Jede Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles bin ich berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

Eigentumsvorbehalt

An allen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung, aller Forderungen als auch Nebenforderungen, aus der bestehenden Geschäftsverbindung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Scheibbs/NÖ, Sitz des Zahntechnischen Labors.